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Bekanntmachung
über die Zuständigkeiten nach dem
Bremischen Wohnungsaufsichtsgesetz
Vom 14. Juli 2020
Der Senat bestimmt:
Zuständige Wohnungsaufsichtsbehörde nach § 1 Absatz 1 des Bremischen Wohnungsaufsichtsgesetzes ist in der Stadtgemeinde Bremen das Ordnungsamt Bremen.
Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Beschlossen, Bremen, den 14. Juli 2020
Der Senat