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(1) Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:
die Bekanntmachung über die Zuständigkeiten nach dem Güterkraftverkehrsgesetz vom 31. Oktober 1995 (Brem.ABl. S. 863 - 9241-b-1),
die Bekanntmachung über die zuständigen Behörden zur Bestimmung angenommener Standorte im Güterkraftverkehr und im Werkverkehr vom 24. August 1992 (Brem.ABl. S. 427 - 9241-b-6).
Beschlossen,
Bremen, den 22. September 1998
Der Senat