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Bekanntmachung über die Zuständigkeiten nach der
Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung
Vom 15. Juni 2021
Der Senat bestimmt:
§ 1
Für die Stadtgemeinde Bremen ist das Bürgeramt Bremen und für die Stadtgemeinde Bremerhaven ist der Magistrat der Stadt Bremerhaven zuständig für die Anrechnung anderer abgeschlossener spezieller Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen als Teil des Unterrichtes nach § 2 Absatz 5 Satz 1 und § 4 Absatz 4 Satz 1 der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung In Kraft
Bremen, den 15. Juni 2021
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt,
Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau