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Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)

Veröffentlichungsdatum:26.09.2018 Inkrafttreten27.09.2018
Fundstelle Brem.ABl. 2018, S. 962
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII) (Brem.ABl. 2018, S. 962)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz
Aktenzeichen:500-450-431 - 1/2018 - 1- 5
Erlassdatum:08.12.2017
Fassung vom:08.12.2017
Gültig ab:27.09.2018
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2018, 962
Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)

Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften
gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)

Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen hat am 8. Dezember 2017 die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift

„Laserstrahlung“
DGUV Vorschrift 12 (GUV-V B2)

vom November 1987, in der Fassung vom Januar 1997 beschlossen.

Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz hat diese Außerkraftsetzung am 17. August 2018 unter dem Aktenzeichen 500-450-431 - 1/2018 - 1- 5 genehmigt.

Bremen, im September 2018

Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen
- Der Geschäftsführer -


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