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Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften
gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen hat am 21. Juni 2019 die Unfallverhütungsvorschrift
„Feuerwehren“ (DGUV Vorschrift 49)
vom Juni 2018 beschlossen.
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat diese Neufassung am 15. Oktober 2019 unter dem Aktenzeichen 500-450-431-1/2017-5 genehmigt.
Die Vorschrift tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und wird hiermit bekannt gemacht.
Die erforderlichen Exemplare können von den Mitgliedsunternehmen kostenlos von der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen angefordert werden.
Bremen, im Dezember 2019
UNFALLKASSE FREIE HANSESTADT BREMEN
Der Geschäftsführer