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Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)

Veröffentlichungsdatum:22.09.2021 Inkrafttreten01.10.2021
Fundstelle Brem.ABl. 2021, S. 973, ber. S. 979
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII) (Brem.ABl. 2021, S. 973, ber. S. 979)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Erlassdatum:22.09.2021
Fassung vom:22.09.2021
Gültig ab:01.10.2021
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2021, 973, ber. S. 979
Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)

Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften
gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)

Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen hat am 18. Juni 2021 die Unfallverhütungsvorschrift

„Überfallprävention“ (DGUV Vorschrift 25)

beschlossen.

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat diese Neufassung am 16. August 2021 unter dem Aktenzeichen 500-450-431-2/2021-2-2 genehmigt.

Die Vorschrift tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft und wird hiermit bekannt gemacht.

Die erforderlichen Exemplare können von den Mitgliedsunternehmen kostenlos von der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen angefordert werden.

Bremen, im September 2021

UNFALLKASSE FREIE HANSESTADT BREMEN
Der Geschäftsführer


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