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Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften
gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen hat am 18. Juni 2021 die Unfallverhütungsvorschrift
„Überfallprävention“ (DGUV Vorschrift 25)
beschlossen.
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat diese Neufassung am 16. August 2021 unter dem Aktenzeichen 500-450-431-2/2021-2-2 genehmigt.
Die Vorschrift tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft und wird hiermit bekannt gemacht.
Die erforderlichen Exemplare können von den Mitgliedsunternehmen kostenlos von der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen angefordert werden.
Bremen, im September 2021
UNFALLKASSE FREIE HANSESTADT BREMEN
Der Geschäftsführer