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Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)

Veröffentlichungsdatum:23.05.2024 Inkrafttreten18.04.2024
Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 595
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII) (Brem.ABl. 2024, S. 595)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Erlassdatum:22.05.2024
Fassung vom:22.05.2024
Gültig ab:18.04.2024
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2024, 595
Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)

Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3
Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)

Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen hat am 6. Dezember 2023 die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift

„Verwendung von Flüssiggas“ (DGUV Vorschrift 80)

vom 30. Dezember 1996 gültig ab 1. Januar 1997 in der Fassung vom Januar 1997 beschlossen.

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat diese Außerkraftsetzung am 17. April 2024 unter dem Aktenzeichen 500/406-04-01-3501/2021-4247/2024-87333/2024 genehmigt.

Die Vorschrift wird mit Ablauf des 17. April 2024 außer Kraft gesetzt.

Bremen, den 22. Mai 2024

UNFALLKASSE FREIE HANSESTADT BREMEN

Der Geschäftsführer


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