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Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften
gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen hat am 13. Juni 2014 die Unfallverhütungsvorschrift
„Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1)
vom November 2013 beschlossen.
Der Senator für Gesundheit hat diese Neufassung am 6. Oktober 2014 unter dem Aktenzeichen 404-89-00/12 genehmigt. Die Vorschrift tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft und wird hiermit bekannt gemacht. Die erforderlichen Exemplare können von den Mitgliedsunternehmen kostenlos von der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen angefordert werden.
Bremen, im Oktober 2014
UNFALLKASSE FREIE HANSESTADT BREMEN
Der Geschäftsführer