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Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften
gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen hat am 16. Januar 2015 die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift
„Arbeitsmedizinische Vorsorge“
(GUV-VA 4)
vom Januar 1993, in der Fassung vom Januar 1997 beschlossen.
Der Senator für Gesundheit hat diese Außerkraftsetzung am 30. März 2015 unter dem Aktenzeichen 404-89-00/12 genehmigt.
Die Vorschrift wird mit Ablauf des 30. März 2015 außer Kraft gesetzt.
Bremen, im April 2015
Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen
Der Geschäftsführer