Sie sind hier:
  • Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)

Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)

Veröffentlichungsdatum:21.04.2015 Inkrafttreten22.04.2015
Fundstelle Brem.ABl. 2015, S. 427
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII) (Brem.ABl. 2015, S. 427)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz
Aktenzeichen:404-89-00/12
Erlassdatum:16.01.2015
Fassung vom:16.01.2015
Gültig ab:22.04.2015
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2015, 427
Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)

Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften
gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)

Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen hat am 16. Januar 2015 die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift

„Arbeitsmedizinische Vorsorge“
(GUV-VA 4)

vom Januar 1993, in der Fassung vom Januar 1997 beschlossen.

Der Senator für Gesundheit hat diese Außerkraftsetzung am 30. März 2015 unter dem Aktenzeichen 404-89-00/12 genehmigt.

Die Vorschrift wird mit Ablauf des 30. März 2015 außer Kraft gesetzt.

Bremen, im April 2015

Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen
Der Geschäftsführer


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.