Sie sind hier:
  • Bekanntmachung zur Festsetzung des Prozentsatzes nach § 148 des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - (SGB IX)

Bekanntmachung zur Festsetzung des Prozentsatzes nach § 148 des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - (SGB IX)

Vom 2. März 2012

Veröffentlichungsdatum:10.04.2012 Inkrafttreten11.04.2012
Fundstelle Brem.ABl. 2012, S. 119
Bezug (Rechtsnorm)SGB 9 § 148
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung zur Festsetzung des Prozentsatzes nach § 148 des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - (SGB IX) (Brem.ABl. 2012, S. 119)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport
Erlassdatum:02.03.2012
Fassung vom:02.03.2012
Gültig ab:11.04.2012
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 148 SGB 9
Fundstelle:Brem.ABl. 2012, 119
Bekanntmachung zur Festsetzung des Prozentsatzes nach § 148 des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - (SGB IX)

Bekanntmachung zur Festsetzung des Prozentsatzes
nach § 148 des Sozialgesetzbuches
– Neuntes Buch – (SGB IX)

Vom 2. März 2012

Auf Grund des § 148 Absatz 4 des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch – (SGB IX) vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046, 1047), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3057), wird bekannt gemacht:

§ 1

Der Prozentsatz nach § 148 Abs. 4 SGB IX für das Kalenderjahr 2011 beträgt 3,82.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Bremen, den 2. März 2012

Versorgungsamt Bremen


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.