Sie sind hier:
  • Bekanntmachung zur Festsetzung des Prozentsatzes nach § 231 des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - (SGB IX)

Bekanntmachung zur Festsetzung des Prozentsatzes nach § 231 des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - (SGB IX)

Vom 27. Februar 2024

Veröffentlichungsdatum:06.03.2024 Inkrafttreten07.03.2024
Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 332
Bezug (Rechtsnorm)SGB 9 § 231
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung zur Festsetzung des Prozentsatzes nach § 231 des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - (SGB IX) vom 27. Februar 2024 (Brem.ABl. 2024, S. 332)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Erlassdatum:27.02.2024
Fassung vom:27.02.2024
Gültig ab:07.03.2024
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 231 SGB 9
Fundstelle:Brem.ABl. 2024, 332
Bekanntmachung zur Festsetzung des Prozentsatzes nach § 231 des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - (SGB IX)

Bekanntmachung zur Festsetzung des Prozentsatzes
nach § 231 des Sozialgesetzbuches
– Neuntes Buch – (SGB IX)

Vom 27. Februar 2024

Auf Grund des § 231 Absatz 4 des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - (SGB IX) vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046, 1047), zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541), wird bekannt gemacht:

§ 1

Der Prozentsatz nach § 231 Absatz 1 und 4 SGB IX für das Kalenderjahr 2023 beträgt 2,91.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Bremen, den 27. Februar 2024

Amt für Versorgung und Integration Bremen


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.