Das Land Bremen besteht aus den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Für die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadtgemeinde Bremerhaven ist das Rechnungsprüfungsamt Bremerhaven zuständig. Die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadtgemeinde Bremerhaven obliegt nach § 15 Abs. 1 des Gesetzes über die Rechnungsprüfung in der Freien Hansestadt Bremen (Rechnungsprüfungsgesetz) dem Senat. Die Durchführung dieser Prüfung ist nach § 15 Abs. 2 Rechnungsprüfungsgesetz der Präsidentin des Rechnungshofs übertragen. Die Prüfungsergebnisse werden dem Magistrat der Stadtgemeinde Bremerhaven und dem Senat übermittelt.
Der vorliegende Bericht über die überörtliche Gemeindeprüfung Bremerhaven umfasst das Haushaltsjahr 2018. Soweit es notwendig war, einen Zusammenhang oder eine Entwicklung zu verdeutlichen, wurden auch Sachverhalte und Feststellungen aus früheren und späteren Haushaltsjahren in die Prüfung einbezogen.