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- Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen 1 W 23/19
Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen 1 W 23/19
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
Kurzbeschreibung
Beschluss:
I. Erledigung der Beschwerde in der Hauptsache werden die Kosten des Verfahrens der Antragstellerin auferlegt.
II. Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 10.000.000,00 €.
Ressort
Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Verantwortliche Stelle
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen