Beschluss VG Bremen: Pauschales Verbot von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 250 gleichzeitig anwesenden Personen verstößt gegen Gleichbehandlungsgebot; Eilantrag bleibt mangels Darlegung unzumutbarer Nachteile im konkreten Fall dennoch
Beschluss VG Bremen: Pauschales Verbot von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 250 gleichzeitig anwesenden Personen verstößt gegen Gleichbehandlungsgebot; Eilantrag bleibt mangels Darlegung unzumutbarer Nachteile im konkreten Fall dennoch