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- Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen - Beschluss in der Nachlasssache
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen - Beschluss in der Nachlasssache
Kurzbeschreibung
Geschäftszeichen: 5 W 26/17 = 1 T 276/17 Landgericht Bremen
Ressort
Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Verantwortliche Stelle
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen