|
|
Bestätigung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
nach Art. 61 BremLV
Die Neuapostolische Kirche Bremen, die Neuapostolische Kirche Hamburg, die Neuapostolische Kirche Mecklenburg-Vorpommern, die Neuapostolische Kirche Niedersachsen, die Neuapostolische Kirche Sachsen-Anhalt, die Neuapostolische Kirche Sachsen/Thüringen und die Neuapostolische Kirche Schleswig-Holstein - jeweils Körperschaften des öffentlichen Rechts - haben in ihrer gemeinsamen Sitzung am 1. Oktober 2016 beschlossen, die Gebietskirchen mit Wirkung vom 1. Januar 2017 gemäß Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 5 Satz 3 der Weimarer Reichsverfassung zur Neuapostolischen Kirche Nord- und Ostdeutschland zusammenzuschließen. Sitz der Neuapostolischen Kirche Nord- und Ostdeutschland ist Hamburg.
Der Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften hat am 30. Januar 2017 der Neuapostolischen Kirche Nord- und Ostdeutschland bestätigt, dass sie die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für das Gebiet der Freien Hansestadt Bremen besitzt.
Bremen, den 31. Januar 2017
Der Senator für Angelegenheiten
der Religionsgemeinschaften