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Betreiber von Webseiten benötigen Rechtssicherheit
Bundesgesetzgeber muss europarechtliche Verpflichtungen der "ePrivacy-Richtlinie" endlich erfüllen
Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder – 25.11.2020
Kurzbeschreibung
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die EU-Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation vom 11. Dezember 2018 (RL 2018/1972/EU) bis zum 20. Dezember 2020 umzusetzen.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder fordert den Gesetzgeber auf, endlich Regelungen zu erlassen, um die ePrivacy-Richtlinie vollständig und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umzusetzen.
Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz