Betreuung für unter Dreijährige - Broschüre mit umfassenden Informationen zum Angebot
Betreuung für unter Dreijährige - Broschüre mit umfassenden Informationen zum Angebot
Ab dem 1. August gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige (U3). Mit einer Neuauflage der Informationsbroschüre dazu präsentiert das Amt für Jugend, Familie und Frauen die entsprechenden Angebote. Sozialstadtrat Klaus Rosche: