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Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebes der Stadt Bremerhaven
„StadtFinanz“
Betrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 der
Landeshaushaltsordnung
für das Wirtschaftsjahr 2014
Gemäß der Ziffer 7 laufende Nummer 3 der Richtlinie für Betriebe nach § 26 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung der Stadt Bremerhaven (RLBetBremerhaven) vom 11. Dezember 1996 hat der Finanz- und Wirtschaftsausschuss als zuständiger Betriebsausschuss mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2014 festgestellt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt:
„Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss (als zuständiger Betriebsausschuss) stellt
Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2014
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2014
Anlage 3: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
gez. Teiser
Vorsitzender des Finanz- und
Wirtschaftsausschusses (öffentlicher
Finanzteil) als zuständiger
Betriebsausschuss