Bewerbungen zum Immateriellen Kulturerbe können eingereicht werden
Bewerbungen zum Immateriellen Kulturerbe können eingereicht werden
Kurzbeschreibung
Damit das weltweit vorhandene traditionelle Wissen und Können erhalten bleibt, hat die UNESCO 2003 das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes verabschiedet. In Deutschland ist das UNESCO-Übereinkommen 2013 in Kraft getreten.