Bremische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
(BremVVTB)
Vom 10. September 2018
Aufgrund des § 85 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 85 Absatz 5 Satz 2 der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) vom 4. September 2018 (Brem.GBl. S. 320) erlässt der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr die folgende Verwaltungsvorschrift:
- 1.
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) am 31. August 2017 bekanntgegeben. Die Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1) sind beachtet worden.
- 2.
Die vom DIBt bekannt gemachte MVV TB gilt in der jeweils geltenden Fassung nach § 85 Absatz 5 BremLBO als Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen des Landes Bremen, soweit Ziffer 4 nichts anderes bestimmt. - 3.
Die MVV TB nach Ziffer 2 in der jeweils geltenden Fassung wird vom DIBt auf seiner Internetseite unter www.dibt.de veröffentlicht. Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr verweist auf seiner Internetseite unter www.bauumwelt.bremen.de auf die entsprechende Fundstelle.
- 4.
Für das Land Bremen sind notwendige Klarstellungen und Abweichungen zur MVV TB in einer Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift aufgeführt. Diese Abweichungen ersetzen die jeweiligen Regelungen der MVV TB. Die oberste Bauaufsichtsbehörde wird ermächtigt, die jeweils geltende Anlage öffentlich bekannt zu machen.
- 5.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen vom 21. August 2015 (Brem.ABl. S. 1059) außer Kraft.
Bremen, den 10. September 2018
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr