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Bremischer Landesrahmenvertrag nach § 131 Abs. 1 SGB IX (BremLRV SGB IX)

auf der Grundlage von § 131 Abs. 1 SGB IX

Kurzbeschreibung

Vertrag zwischen
der Freien Hansestadt Bremen (Land) als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe, vertreten durch die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport
unter Beteiligung
der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven als örtliche Träger der Eingliederungshilfe
und
den Vereinigungen der Leistungserbringer im Lande Bremen

Ressort
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
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