Zum 18.04.2025 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Artikel 1
Dem am 7. Dezember 2024 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Einzelansicht SeitenanfangArtikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nach seinem Artikel 13 Absatz 1 Satz 4 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.
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