Sie sind hier:
  • Bremisches Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes (BremAGWVG) vom 2. Februar 1993

Bremisches Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes (BremAGWVG)

Veröffentlichungsdatum:17.02.1993 Inkrafttreten11.11.2020 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.GBl. 1993, S. 43
Gliederungsnummer:2181-a-1
Zitiervorschlag: "Bremisches Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes (BremAGWVG) vom 2. Februar 1993 (Brem.GBl. 1993, S. 43), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20. October 2020 (Brem.GBl. S. 1172)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: BremAGWVG
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2181-a-1
Amtliche Abkürzung:BremAGWVG
Ausfertigungsdatum:02.02.1993
Gültig ab:18.02.1993
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1993, 43
Gliederungs-Nr:2181-a-1
Bremisches Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes
(BremAGWVG)
Vom 2. Februar 1993
Zum 22.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1
Aufsicht über Wasser- und Bodenverbände

Die Rechtsaufsicht nach § 72 Abs. 1 des Wasserverbandsgesetzes vom 12. Februar 1991 (BGBl I S. 405) in der jeweils geltenden Fassung führen im Lande Bremen

1.

für den Bereich der Stadtgemeinde Bremen die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau,

2.

für den Bereich der Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat der Stadt Bremerhaven.


Artikel 2
Änderung anderer Rechtsvorschriften

(Änderungsanweisungen)

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (Aufhebungsanweisungen)

Bremen, den 2. Februar 1993

Der Senat


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.