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Bremisches Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmäler
Bremisches Denkmalschutzgesetz vom 28.01.2019
Kurzbeschreibung
Gesetze zum Schutz von Bodendenkmälern, die in wachsender Zahl großangelegten Planungsvorhaben, natürlichen Gefahren, heimlichen oder unwissenschaftlichen Ausgrabungen und durch unzulängliches öffentliches Bewusstsein ernsthaft von Zerstörung bedroht sind.
Ressort
Der Senator für Kultur
Verantwortliche Stelle
Landesarchäologie Bremen