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- Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darf weder von inländischen noch von ausländischen Stellen verletzt werden!
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darf weder von inländischen noch von ausländischen Stellen verletzt werden!
Kurzbeschreibung
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder ist äußerst besorgt angesichts der Enthüllungen über die umfassenden und anlasslosen Überwachungsmaßnahmen des us-amerikanischen und des britischen Geheimdienstes. Es steht im Raum, dass ein großer Teil des Kommunikationsverhaltens der Menschen in Deutschland ohne ihr Wissen von diesen Geheimdiensten überwacht wird.
Ressort
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Der Landesbeauftragte für Datenschutz