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Der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) als Kassenleistung setzt Schwangere unter Druck und ist ethisch problematisch

Kurzbeschreibung

Ab heute, 9. Mai 2022, kann der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) als Kassenleistung abgerechnet werden. Der seit 2012 auf dem Markt zugängliche Test wird damit auch Schwangeren mit geringerem Einkommen zugänglich. Mit dem Bluttest können Chromosomenabweichungen bereits ab der zehnten Schwangerschaftswoche erkannt werden.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle
Ansprechperson
Senatspressestelle Bremen
Senatspressestelle Bremen
E-Mail: senatspressestelle@sk.bremen.de
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