Alle öffentlichen Stellen der Freien Hansestadt Bremen sind verpflichtet, für ihre digitalen Angebote die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitzustellen, vgl. § 4 BITV 2.0.
Dafür stellen wir zentral Übersetzungen zur Verfügung. Dies ist die Fassung in Deutscher Gebärdensprache.
Das Logo zur Kennzeichnung für die Deutsche Gebärdensprache kann Anlage 2 Teil 1 der BITV 2.0 entnommen werden bzw. von der DGS-Filme-Webseite in verschiedenen Auflösungen heruntergeladen werden. Beide Übersetzungen sind auch im Rahmen der Angebote in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache zu verlinken, die von der Startseite aus erreichbar sind, vgl. § 4 Satz 4 BITV 2.0