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Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bremerhaven

Vom 31. Januar 2001 in der Fassung der Änderung vom 11. November 2014

Veröffentlichungsdatum:11.11.2014 Inkrafttreten11.11.2014
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 11.11.2014 bis 31.10.2022Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:31.01.2001
Fassung vom:11.11.2014
Gültig ab:11.11.2014
Gültig bis:31.10.2022  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:0/16
Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bremerhaven

0/16

Dienstanweisung
für das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bremerhaven

Vom 31. Januar 2001
in der Fassung der Änderung vom
11. November 2014

1.
Allgemeines
1.1
Aufgaben und Zusammensetzung des Rechnungsprüfungsausschusses
1.1.1
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses der Stadtverordnetenversammlung ist zuständig für die Behandlung von Prüfungsberichten des Rechnungsprüfungsamtes in nichtöffentlicher Sitzung. Er empfiehlt dem Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss, vorbehaltlich gesetzlich anderweitiger Zuständigkeiten, wie ein Bericht des Rechnungsprüfungsamtes umzusetzen ist.
1.1.2
Der Rechnungsprüfungsausschuss setzt sich zusammen aus dem Stadtverordnetenvorsteher als Vorsitzenden und jeweils einem Mitglied der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen. Das von den Fraktionen zu benennende Mitglied muss dem Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss angehören.
1.1.3
An den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses nehmen der Oberbürgermeister, der Stadtkämmerer, der Leiter des Rechnungs-prüfungsamtes bzw. ihr jeweiliger Vertreter, der zuständige Prüfer und der von einem Prüfungsbericht betroffene Stadtrat mit beratender Stimme teil.
1.1.4
Für die Sitzungen gelten die Regelungen der Verfassung für die Stadt Bremerhaven und der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung entsprechend.

1.2 – 5. Aufgehoben

6.
Inkrafttreten
Diese Dienstanweisung ist vom Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss am 31. Januar 2001 beschlossen worden. Sie tritt mit diesem Tage in Kraft.
Gleichzeitig wird die Dienstanweisung für die Geschäftsführung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Bremerhaven vom 20. Januar 1989 aufgehoben.

Bremerhaven, den 1. Februar 2001

Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss
der Stadtverordnetenversammlung

gez. A. Beneken
Stadtverordnetenvorsteher


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