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Dienstanweisung
zur Regelung des Zeichnungsrechtes und des Schriftverkehrs
im Umweltbetrieb Bremen
Vorbemerkungen
Aufgrund der Bestellungen von Frau Birgit Hook, Bereichsleiterin Zentrale Dienste, als 1. Vertreterin des Geschäftsführers, Herrn Dr.-Ing. Georg Grunwald, sowie Herrn Thomas Möhring, Bereichsleiter Stadtreinigung/Technik, als sein 2. Stellvertreter wurde eine Überarbeitung dieser Dienstanweisung erforderlich.
Der Personalrat hat dieser unter den Nummern 1.1 und 1.2 entsprechend geänderten Dienstanweisung am 10. September 2015 zugestimmt. Der Betriebsausschuss des Umweltbetriebes Bremen hat auf seiner Sitzung am 8. Oktober 2015 diese angepasste Dienstanweisung zur Regelung des Zeichnungsrechts und des Schriftverkehrs zur Kenntnis genommen und die Zeichnungsrichtlinie gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 2 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden (BremSVG) beschlossen.
Diese Dienstanweisung ersetzt die Dienstanweisung zur Regelung des Zeichnungsrechts und des Schriftverkehrs vom 1. November 2013 und tritt zum 1. November 2015 in Kraft. Sie ist befristet bis zum 31. Oktober 2020.
gez. Dr. Georg Grunwald
Geschäftsführer Umweltbetrieb Bremen
Dienstanweisung
zur Regelung des Zeichnungsrechtes und des
Schriftverkehrs
Inhaltsverzeichnis
Übersicht der Vollmachten (Unterschriftenkompetenzen)