Dienstvereinbarung
für den Einsatz von SAP R/3 im Bereich des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens
- 1.
Ziel dieser Dienstvereinbarung ist es, den Einsatz von SAP R/3 im Bereich des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens1 auf der Grundlage der Dienstvereinbarungen über den Einsatz automatischer Datenverarbeitungsanlagen vom 9.9.1986, über den Betrieb und die Nutzung von Telekommunikationsanlagen vom 15.5.1991, über die technikunterstützte Verarbeitung von Personaldaten und PuMa vom 20.12.1995 sowie über technikgestützte Kosten- und Leistungsrechnung vom 23.6.1999 zu regeln.
Die vorliegende Dienstvereinbarung
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regelt den Umfang, den sicheren Einsatz sowie die Maßnahmen zur Überprüfung und Weiterentwicklung von SAP R/3 im Bereich des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens und
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fasst die Rechte der Benutzer/innen und der Personalvertretungen zusammen.
- 2.
- (1)
Diese Dienstvereinbarung gilt für alle Bediensteten im Sinne des § 3 Absatz 1 des Bremischen Personalvertretungsgesetzes.
- (2)
Sofern Teile oder sämtliche der in dieser Dienstvereinbarung beschriebenen Leistungen durch Dritte wahrgenommen werden, so stellt die auftraggebende Stelle sicher, dass die Anwendung bzw. Umsetzung dieser Regelungen beim Einsatz von SAP R/3 durch den Auftragnehmer in jedem Fall, ggfs. auch nachträglich vertraglich zugesichert wird.
- (3)
Werden im Geltungsbereich von Absatz 1 andere Softwareprodukte als SAP R/3 für den Bereich des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens eingesetzt, so werden die Grundsätze dieser Regelung sinngemäß angewendet.
- 3.
Die Software SAP R/3 wird eingesetzt mit den dazu erforderlichen Modulen zur verbesserten Technikunterstützung der Geschäftsprozesse des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens
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Finanzplanung/Haushaltsaufstellung
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Mittelbewirtschaftung/Haushaltsvollzug
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Kassenverfahren/Jahresabschluss
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Finanzdisposition
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Haushaltscontrolling
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Kosten- und Leistungsrechnung
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Anlagenbuchhaltung
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Logistik
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Finanzbuchhaltung.
In den Anlagen 1 bis 9 sind die Enddokumentationen für die jeweiligen Mastersysteme dokumentiert.
Ein Einsatz von SAP Modulen für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten (§ 22 Bremisches Datenschutzgesetz) erfolgt nicht.
- 4.
Im Zuge von Einsatzvorbereitungen (Entwicklung, Test/Qualitätssicherung, Schulungen) und Einsatz kommen mehrere voneinander weitgehend abgeschottete SAP R/3-Systeme zum Einsatz.
Die Maßnahmen, die zum Schutz von Daten und Anwendungen auf den unterschiedlichen Gestaltungsebenen getroffen werden, werden unter Berücksichtigung von deren Wirkungszusammenhängen in einem zentralen Datenschutzkonzept (Anlage 10) zusammengeführt.
Bestandteile dieses übergreifenden Datenschutzkonzeptes sind
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das IT-Konzept,
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das Betreiber-Konzept,
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das Berechtigungskonzept (u.a. jeweils auch Berechtigungsvergabe-, Administrations- und Freigabe-Konzept) sowie
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die Beschreibung der erforderlichen Personaldaten und Auswertungen, die in SAP R/3 verarbeitet werden (z.B. im Rahmen der Fachanwendung, in Systemprotokollen, für Qualitätssicherung) und der sonstigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu deren Schutz.
- 5.
- (1)
Um Hinweise auf Schwachstellen insbesondere hinsichtlich
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der Gestaltung der Software, auch unter Betrachtung der Schnittstellen, Workflows etc. (Funktionalitäten, Aufgabenunterstützung, Ergonomie, bessere Unterstützung der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung, Umsetzung dienststellenspezifischer Anforderungen etc.),
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der Rahmenbedingungen (Qualität der Arbeitsorganisation, Betreuung/Unterstützung, Schulungen, der Maßnahmen zum Datenschutz etc.) sowie
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individueller weiterer Bedarfe zur Reduzierung von Belastungen und Beanspruchungen (Organisationsentwicklung, Technikausstattung, weitere Schulungen).
zu erhalten, wird durch den Senator für Finanzen sichergestellt, dass im Customer Competence Center (CCC) insbesondere systematisch, datenbankgestützte anonyme Auswertungen gemacht werden. Im TUI-Jahresgespräch werden festgestellte Schwachstellen mit dem GPR diskutiert, mit dem Ziel eine Verständigung über die Reihenfolge der Bearbeitung zu erreichen.
- 6.
- (1)
Die Bediensteten sind vor dem Einsatz, bei Weiterentwicklungen sowie jeweils beim Einsatz neuer Funktionalitäten von SAP R/3 zu informieren und zu beteiligen, ausdrücklich auch unter dem Gesichtspunkt der in diesem Zusammenhang stattfindenden Veränderungen bezüglich Arbeitsinhalten und Arbeitsorganisation. Die Bediensteten sind darüber zu informieren, dass sie sich bei Kritik oder Vorschlägen in Fragen zur Verbesserung der Software, der Rahmenbedingungen und der individuellen Arbeitsplatzsituation an die zentrale Nutzer-Betreuung wenden können.
- (2)
Vor dem – auch erprobenden - Einsatz von SAP R/3 sind sie umfassend und aufgabenorientiert entsprechend der Dienstvereinbarung über die berufliche Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schulen; ihnen ist Gelegenheit zur arbeitsplatzbezogenen Einarbeitung zu geben. Die Schulungen erfolgen zielgruppenspezifisch (Orientierung an den Geschäftsprozessen) und umfassen insbesondere auch die Vermittlung von zugrundeliegenden fachlichen Kenntnissen. Die Bediensteten sind auch umfassend über das Bremische Datenschutzgesetz, die vorliegende Dienstvereinbarung sowie über die entsprechend Ziffer 1 zugrundeliegenden Dienstvereinbarungen zu informieren. Die entsprechenden Schulungskonzepte sind in Anlage 11 dokumentiert.
- (3)
Vor dem Einsatz wird eine fachliche und technische Betreuungs- und Unterstützungstruktur aufgebaut und in Anlage 12 dokumentiert. Die entsprechenden Ansprechpartner/innen werden den Bediensteten vor dem Einsatz von SAP R/3 an ihren Arbeitsplätzen bekanntgegeben.
- (4)
Individuelle beamten-, arbeitsrechtliche und personalwirtschaftliche Entscheidungen werden nicht ausschließlich auf Informationen oder Kenntnisse gestützt, die aus SAP R/3 gewonnen werden.
- 7.
- (1)
Der Senator für Finanzen informiert frühzeitig den Gesamtpersonalrat unter Angabe der Veränderungen in der Software von jeder Release- und Versions-Änderung. Auf der Grundlage der anstehenden Veränderungen wird zwischen dem Senator für Finanzen und dem Gesamtpersonalrat erörtert, ob mitbestimmungsrelevante Veränderungen vorliegen und ob und wie sie zu einer Veränderung der bestehenden Anlagen führen. In der Anlage 13 wird eine Übersicht über die Release- und Versionsstände mit Datum der jeweils vorgenommenen Wechsel geführt.
- (2)
Veränderungen in den Anlagen zu dieser Dienstvereinbarung unterliegen der Mitbestimmung.
- (3)
Der Gesamtpersonalrat hat das Recht, sich jederzeit von der Einhaltung dieser Dienstvereinbarung zu überzeugen, dazu erhält er in erforderlichem Umfang lesenden Zugriff auf SAP R/3 und die Dokumentation. Die konkreten Zugriffsrechte werden im Berechtigungskonzept festgelegt und sind in der Anlage 14 geregelt.
- (4)
Der Gesamtpersonalrat kann zur Durchführung seiner Aufgaben externe Sachverständige hinzuziehen.
- (5)
Der Senator für Finanzen stellt sicher, dass der Gesamtpersonalrat frühzeitig über wesentliche Fragen zur Weiterentwicklung des Gesamtprozesses des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens informiert und soweit erforderlich beteiligt wird.
- 8.
- 8.1
- (1)
Der Personalrat erhält zur Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens vor dem Einsatz von SAP R/3 von der Dienststellenleitung insbesondere folgende Unterlagen
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Übersicht über die durch SAP R/3 in der jeweiligen Dienststelle zu unterstützenden Geschäftsprozesse
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ggf. dienststellenspezifische SAP R/3-Einstellungen (Customizing-Einstellungen)
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ggf. das Konzept zur Durchführung von Aufgaben des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens durch Servicestellen
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die geplanten organisatorischen und personellen Veränderungen in den von SAP R/3 oder von der Nutzung einer Servicestelle betroffenen Bereichen (z.B. neue Aufgaben, wegfallende Aufgaben)
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Organisations- und Personalentwicklungskonzepte für die betroffenen Mitarbeiter/innen
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ggfs. einen veränderten Geschäftsverteilungsplan
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Schulungspläne
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lokales Datenschutzkonzept (insbesondere Berechtigungskonzept)
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Betreuungs- und Unterstützungskonzept - sofern dies dezentral realisiert wird.
- (2)
Bei Veränderungen von SAP R/3 oder bei Veränderungen im Nutzungsumfang von SAP R/3 wird das Mitbestimmungsverfahren unter Vorlage der entsprechend aktualisierten Konzepte (z.B. Organisationskonzept/Geschäftsverteilungspläne, Schulungskonzept, Berechtigungskonzept) durchgeführt.
- 8.2
- (1)
Der Personalrat erhält auf Anforderung im erforderlichem Umfang lesenden Zugriff auf SAP R/3 und die Dokumentation. Die konkreten Zugriffsrechte werden im Berechtigungskonzept festgelegt und sind in der Anlage 14 geregelt.
- (2)
Der Senator für Finanzen bietet den Interessenvertretungen Schulungen zu SAP R/3 und zur vorliegenden Dienstvereinbarung an.
- 9.
Diese Dienstvereinbarung tritt am Tage nach ihrer Unterzeichnung in Kraft.
Bremen, den 6. März 2001
gez. Perschau | gez. Mevissen |
Perschau | Mevissen |
Senator für Finanzen | Vorsitzender des Gesamtpersonalrats für das Land und die Stadtgemeinde Bremen |
- 10.
- 11.
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Anlage 1: | Enddokumentation des Mastersystems für Finanzplanung/Haushaltsaufstellung |
Anlage 2: | Enddokumentation des Mastersystems für Mittelbewirtschaftung/Haushaltsvollzug |
Anlage 3: | Enddokumentation des Mastersystems für Kassenverfahren/Jahresabschluss |
Anlage 4: | Enddokumentation des Mastersystems für Finanzdisposition |
Anlage 5: | Enddokumentation des Mastersystems für Haushaltscontrolling |
Anlage 6: | Enddokumentation des Mastersystems für Kosten- und Leistungsrechnung |
Anlage 7: | Enddokumentation des Mastersystems für Anlagenbuchhaltung |
Anlage 8: | Enddokumentation des Mastersystems für Logistik |
Anlage 9: | Enddokumentation des Mastersystems für den Bremischen Kontenrahmen |
Anlage 10: | Zentrales Datenschutzkonzept |
| - a)
IT-Konzept
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| - b)
Betreiberkonzept
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| - c)
Berechtigungskonzept (u.a. jeweils auch Berechtigungsvergabe-, Administrations- und Freigabe-Konzept)
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| - d)
die Beschreibung der erforderlichen Personaldaten und Auswertungen, die in SAP R/3 verarbeitet werden (z.B. im Rahmen der Fachanwendung, in Systemprotokollen, für Qualitätssicherung) und der sonstigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu deren Schutz..
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Anlage 11: | Schulungskonzepte |
Anlage 12: | Betreuungs- und Unterstützungskonzept |
Anlage 13: | Übersicht über die Release- und Versionsstände mit Datum der jeweils vorgenommenen Wechsel |
Anlage 14: | Berechtigungsprofile für die Personalvertretungen |
Redaktionelle Anmerkung
Wegen des Umfangs der Anlagen wurde auf ihre Wiedergabe in diesem Text verzichtet. Im Bedarfsfalle können sie bei der beim Senator für Finanzen aufgebauten Unterstützungsstruktur (Terminvereinbarung unter Tel.: <361-> 41 16) eingesehen werden.