Zwischen dem Magistrat der Stadt Bremerhaven und dem Gesamtpersonalrat wurde nach § 62 des Bremischen Personalvertretungsgesetzes
(BremPersVG) die Dienstvereinbarung geschlossen. Sie soll den Schutz der
Beschäftigten vor Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung und damit die Würde des Menschen auch bei eventuellen Konflikten am Arbeitsplatz durch Verfahrensregelungen und Ahndungsmöglichkeiten von Fehlverhalten gewährleisten.