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Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Überwachungsprogramme gemäß § 45f Abs.1 WHG zur Umsetzung von Art. 11 MSRL (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)

Veröffentlichungsdatum:02.10.2013 Inkrafttreten03.10.2013
Fundstelle Brem.ABl. 2013, S. 951
Bezug (Rechtsnorm)32008L0056, WHG § 45f, WHG § 45i
Zitiervorschlag: "Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Überwachungsprogramme gemäß § 45f Abs.1 WHG zur Umsetzung von Art. 11 MSRL (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) (Brem.ABl. 2013, S. 951)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:02.10.2013
Fassung vom:02.10.2013
Gültig ab:03.10.2013
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:32008L0056, § 45f WHG, § 45i WHG
Fundstelle:Brem.ABl. 2013, 951
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Überwachungsprogramme gemäß § 45f Abs.1 WHG zur Umsetzung von Art. 11 MSRL (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)

Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der
Überwachungsprogramme gemäß § 45f Abs.1 WHG zur Umsetzung
von Art. 11 MSRL (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)

Am 15. Juli 2008 ist die Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/56/EG) in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um spätestens bis zum Jahr 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten sowie vorrangig anzustreben, seinen Schutz und seine Erhaltung auf Dauer zu gewährleisten und eine künftige Verschlechterung zu vermeiden.

Auf der Grundlage der 2012 fristgerecht fertiggestellten Berichte

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Anfangsbewertung der deutschen Nord- und Ostsee
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Beschreibung des guten Umweltzustands für die deutsche Nord- und Ostsee
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Festlegung von Umweltzielen für die deutsche Nord- und Ostsee

wurde jetzt der Entwurf der Überwachungsprogramme für die deutsche Nord- und Ostsee gemäß § 45f Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erarbeitet.

Die Überwachungsprogramme dienen durch langfristige, kontinuierliche Datenerhebungen der laufenden Bewertung des Umweltzustands der Meeresgewässer. Sie werden insbesondere mit Blick auf die Zielerreichung durch ereignis- und bedarfsbedingtes „Monitoring“ komplementiert.

Nach § 45i Absatz 1 Nummer 1b WHG ist der Entwurf der Überwachungsprogramme zum 15. Oktober 2013 zu veröffentlichen und für sechs Monate durch die zuständigen Behörden auszulegen. Die Öffentlichkeit kann innerhalb dieser Frist schriftlich zu den Dokumenten Stellung nehmen.

Das in der Freien Hansestadt Bremen zuständige Ressort ist der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr.

Der Entwurf der Überwachungsprogramme gemäß § 45f Absatz 1 WHG liegt ab dem Tag der Bekanntmachung bis zum 14. April 2014 beim

Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Hanseatenhof 5 (Raum D 207a)
28195 Bremen

zur Einsichtnahme und Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen während der Geschäftszeiten aus.

Die Dokumente werden ab dem 15. Oktober 2013 auch auf der Internetseite http://www.meeresschutz.info/ veröffentlicht. Auf der Internetseite wird ein Formular angeboten, mit dem Stellungnahmen und Anregungen an die dort genannte Anschrift übermittelt werden können.

Bremen, den 2. Oktober 2013

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr


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