Erforderliche Anpassung der IT-Verfahren der bremischen Verwaltung im Bereich Senatorin für Finanzen
SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ bzw. den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Der einheitliche Zahlungsverkehrsraum soll durch die Ablösung der bisher national sehr unterschiedlichen Regelungen wie z.B. zu verwendeten Dateiformaten, Ordnungsmerkmalen (Kontonummernsystematik, Bankleitzahl) und Laufzeiten geschaffen werden.Für die Freie Hansestadt Bremen geht mit der EU-Verordnung 260/2012 und dem SEPA Begleitgesetz der Bundesregierung die rechtliche Verpflichtung einher, sowohl ihre bei der Landeshauptkasse Bremen und der Senatorin für Finanzen im Einsatz befindlichen Kernverfahren SAP, GIRO und Trans X als auch alle vorgelagerten IT-Verfahren, die Zahlungsdaten erzeugen oder verarbeiten, rechtzeitig bis zum 01.02.2014 auf die neuen SEPA Zahlungsverfahren umzustellen.