Um Ihre individuelle Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können, benötigt Ihr Arbeitgeber von Ihnen bestimmte Informationen, die sogenannten Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibeträge und Kirchensteuermerkmal). Diese Informationen, die als Elektronische LohnSteuerAbzugs-Merkmale (ELStAM) bezeichnet werden, sind in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und den Arbeitgebern ab dem Jahr 2013 elektronisch für den Lohnsteuerabzug bereitgestellt.