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Entgeltverzeichnis für die Benutzung des Heimtierfriedhofes der Stadt Bremerhaven

Vom 25. April 2013 (Brem. ABl. S. 452)

Veröffentlichungsdatum:28.05.2013 Inkrafttreten29.05.2013
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 29.05.2013 bis 29.04.2016Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2013, S. 452

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:25.04.2013
Fassung vom:25.04.2013
Gültig ab:29.05.2013
Gültig bis:29.04.2016  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:7/13
Fundstelle:Brem.ABl. 2013, 452
Entgeltverzeichnis für die Benutzung des Heimtierfriedhofes der Stadt Bremerhaven

7/13

Entgeltverzeichnis
für die Benutzung des Heimtierfriedhofes
der Stadt Bremerhaven

Vom 25. April 2013
(Brem. ABl. S. 452)

Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Entgeltverzeichnis:

1.

Der Magistrat der Stadt Bremerhaven betreibt am Dwarsweg 8 einen Heimtierfriedhof. Näheres regeln die Benutzungsbedingungen für den Heimtierfriedhof Bremerhaven. Für die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Heimtierfriedhofes erbrachten Leistungen des Gartenbauamtes werden folgende privatrechtliche Entgelte erhoben:

1.1

Gesamtpreise für Bestattung und Erwerb der Nutzungszeit (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer):

Die Leistung umfasst die Annahme und Bestattung des Tieres oder einer Tierurne, die Bereitstellung der Grabstätte für den angegebenen Zeitraum, eine einfache Umrandung der Fläche und das Abräumen der Grabstätten bei Ablauf der Nutzungszeit.

Nutzungen

Gewicht

Mindestruhe-
zeiten

Grabgröße

Gesamt-
preise

Tierurnen und
Kleintiere

bis 1 kg

2 Jahre

40 x 30 cm

70,00 €

mittelgroße
Tiere

von 1 bis 5 kg

5 Jahre

80 x 60 cm

190,00 €

große Tiere

von 5 bis 70 kg

5 Jahre

80 x 120 cm

240,00 €

übergroße Tiere

ab 70 kg

7 Jahre

über 80 x 120 cm

320,00 €

1.2

Eine Verlängerung der Nutzungszeiten ist nur bei Wahlgrabstätten möglich. Es gelten folgende Jahrespreise (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer):

Grabgröße

Jahrespreis (einschließlich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer)

40 x 30 cm

40,00 €

80 x 60 cm


50,00 €

80 x 120 cm

über 80 x 120 cm

1.3

Gesamtpreise für Bestattung und Erwerb der Nutzungszeit (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer):

Die Leistung umfasst die Annahme und Bestattung des Tieres oder der Tierurne, die Bereitstellung der Grabstätte für den angegebenen Zeitraum sowie die Pflege der Rasenfläche.

Nutzungen

Gewicht

Mindestruhe-
zeiten

Grabgröße

Gesamt-
preise

Tierurnen und
Kleintiere

bis 1 kg

2 Jahre

40 x 30 cm

30,00 €

mittelgroße Tiere

von 1 bis 5
kg

5 Jahre

80 x 60 cm

150,00 €

große Tiere

von 5 bis 70
kg

5 Jahre

80 x 120 cm

190,00 €

übergroße Tiere

ab 70 kg

7 Jahre

über 80 x 120
cm

250,00 €

1.4

Einlagerung in einer Kühlbox bei notwendiger Zwischenlagerung

20,00 €

Genehmigung zum Aufstellen eines aufrechten Grabmales

25,00 €

Genehmigung zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit (entfällt, wenn bereits Genehmigung nach der Friedhofsordnung der städtischen Friedhöfe erteilt wurde)

20,00 €

Tiersärge Größe 1   (520 x 340 x 200 mm)

50,00 €

Tiersärge Größe 2   (800 x 450 x 240 mm)

70,00 €

Tiersärge Größe 3 (1 070 x 600 x 330 mm)

100,00 €

Für Sonderleistungen, die durch die vorstehenden Entgelte nicht erfasst sind, werden die tatsächlich anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.

Schuldner ist der Erwerber des Nutzungsrechts an der Grabstätte.

2.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremerhaven.

3.

Dieses Entgeltverzeichnis tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft.

Bremerhaven, den 25. April 2013

Magistrat
der Stadt Bremerhaven


Grantz
Oberbürgermeister


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