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Entgeltverzeichnis
für die Benutzung des Heimtierfriedhofes
der Stadt Bremerhaven
Vom 25. April 2013
(Brem. ABl. S. 452)
Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Entgeltverzeichnis:
Der Magistrat der Stadt Bremerhaven betreibt am Dwarsweg 8 einen Heimtierfriedhof. Näheres regeln die Benutzungsbedingungen für den Heimtierfriedhof Bremerhaven. Für die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Heimtierfriedhofes erbrachten Leistungen des Gartenbauamtes werden folgende privatrechtliche Entgelte erhoben:
Gesamtpreise für Bestattung und Erwerb der Nutzungszeit (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer):
Die Leistung umfasst die Annahme und Bestattung des Tieres oder einer Tierurne, die Bereitstellung der Grabstätte für den angegebenen Zeitraum, eine einfache Umrandung der Fläche und das Abräumen der Grabstätten bei Ablauf der Nutzungszeit.
Nutzungen | Gewicht | Mindestruhe- | Grabgröße | Gesamt- |
Tierurnen und | bis 1 kg | 2 Jahre | 40 x 30 cm | 70,00 € |
mittelgroße | von 1 bis 5 kg | 5 Jahre | 80 x 60 cm | 190,00 € |
große Tiere | von 5 bis 70 kg | 5 Jahre | 80 x 120 cm | 240,00 € |
übergroße Tiere | ab 70 kg | 7 Jahre | über 80 x 120 cm | 320,00 € |
Eine Verlängerung der Nutzungszeiten ist nur bei Wahlgrabstätten möglich. Es gelten folgende Jahrespreise (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer):
Grabgröße | Jahrespreis (einschließlich der | |
40 x 30 cm | 40,00 € | |
80 x 60 cm | 50,00 € | |
80 x 120 cm | ||
über 80 x 120 cm |
Gesamtpreise für Bestattung und Erwerb der Nutzungszeit (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer):
Die Leistung umfasst die Annahme und Bestattung des Tieres oder der Tierurne, die Bereitstellung der Grabstätte für den angegebenen Zeitraum sowie die Pflege der Rasenfläche.
Nutzungen | Gewicht | Mindestruhe- | Grabgröße | Gesamt- |
Tierurnen und | bis 1 kg | 2 Jahre | 40 x 30 cm | 30,00 € |
mittelgroße Tiere | von 1 bis 5 | 5 Jahre | 80 x 60 cm | 150,00 € |
große Tiere | von 5 bis 70 | 5 Jahre | 80 x 120 cm | 190,00 € |
übergroße Tiere | ab 70 kg | 7 Jahre | über 80 x 120 | 250,00 € |
Einlagerung in einer Kühlbox bei notwendiger Zwischenlagerung | 20,00 € |
Genehmigung zum Aufstellen eines aufrechten Grabmales | 25,00 € |
Genehmigung zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit (entfällt, wenn bereits Genehmigung nach der Friedhofsordnung der städtischen Friedhöfe erteilt wurde) | 20,00 € |
Tiersärge Größe 1 (520 x 340 x 200 mm) | 50,00 € |
Tiersärge Größe 2 (800 x 450 x 240 mm) | 70,00 € |
Tiersärge Größe 3 (1 070 x 600 x 330 mm) | 100,00 € |
Für Sonderleistungen, die durch die vorstehenden Entgelte nicht erfasst sind, werden die tatsächlich anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
Schuldner ist der Erwerber des Nutzungsrechts an der Grabstätte.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremerhaven.
Dieses Entgeltverzeichnis tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft.
Bremerhaven, den 25. April 2013 | Magistrat |
Grantz |