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- Entschließung: Datenschutzgrundverordnung darf keine Mogelpackung werden!
Entschließung: Datenschutzgrundverordnung darf keine Mogelpackung werden!
Entschließung der 89. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
am 18. und 19. März in Wiesbaden
Kurzbeschreibung
Der Rat der Europäischen Innen- und Justizminister hat sich am 12. und 13. März 2015 erneut mit der Reform des Europäischen Datenschutzrechts befasst und dabei über drei weitere Kapitel der geplanten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) grundsätzlich geeinigt. Hierzu gehören unter anderem die zentralen Vorschriften über die Datenschutzgrundsätze und die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz