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Entschließung: Safe Harbor bietet keinen ausreichenden Schutz für den Datentransfer in die USA
Entschließung der 89. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 18. und 19. März in Wiesbaden
Kurzbeschreibung
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder weist darauf hin, dass die Safe Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2000 keinen ausreichenden Schutz für das Grundrecht auf Datenschutz bei der Übermittlung personenbezogener Daten in die USA entfaltet.
Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz