Mit den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder wurde der Bundesbeauftragten beziehungsweise den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit die Aufgabe eines "außergerichtlichen Streitschlichters" im Bereich des allgemeinen Informationsfreiheitsrechts übertragen. Sie kontrollieren die Anwendung der Informationsfreiheitsgesetze, vermitteln in Streitfällen und wirken auf die Einhaltung des geltenden Rechts hin.