Diese vorliegenden entwicklungspolitischen Leitlinien sind das Ergebnis eines breiten Beteiligungsprozesses mit der Zivilgesellschaft der beiden Stadtgemeinden. Sie bilden die Grundlage für das künftige entwicklungspolitische Handeln des Senats. Sie orientieren sich zudem an den entwicklungspolitischen Beschlüssen der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder, der Zukunftscharta des Bundes und den von den Vereinten Nationen im Herbst 2015 zu verabschiedenden globalen Entwicklungs- und Nachhaltigkeitszielen.