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Ergänzender Erlass des Senats zum Bremischen
Gesetz zur Erleichterung von Investitionen
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in der Freien Hansestadt Bremen sind bis zum 31. Dezember 2011 die Vorschriften dieses Erlasses ergänzend zu beachten.
Bremen, den 15. März 2011
Der Senat