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Ergänzung der Festsetzung von kommunalen
Volksfesten und Jahrmärkten in der
Stadtgemeinde Bremen
Verkündungsdatum: 02.10.2019
Weser-Kurier vom 2. Oktober 2019
Ergänzung der Festsetzung von kommunalen Volksfesten und Jahrmärkten in der Stadtgemeinde Bremen für den Freimarkt 2019
Die Festsetzung von kommunalen Volksfesten und Jahrmärkten in der Stadtgemeinde Bremen vom 28. August 2019 wird gemäß § 69 Absatz 1 Gewerbeordnung wie folgt geändert:
Das Marktgebiet des Freimarktes nach der Nr. 1. d. der Festsetzung vom 28. August 2019 wird für den im Jahr 2019 stattfindenden Freimarkt um den Domshof (mit Ausnahme der für den Wochenmarkt beanspruchten Fläche) erweitert.
Bremen, den 09.09.2019, Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa