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Ergänzung der Festsetzung von kommunalen Volksfesten und Jahrmärkten in der Stadtgemeinde Bremen

Veröffentlichungsdatum:09.09.2019 Inkrafttreten02.10.2019 Bezug (Rechtsnorm)GewO § 69
Zitiervorschlag: "Ergänzung der Festsetzung von kommunalen Volksfesten und Jahrmärkten in der Stadtgemeinde Bremen"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Erlassdatum:02.10.2019
Fassung vom:02.10.2019
Gültig ab:02.10.2019
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 69 GewO
Ergänzung der Festsetzung von kommunalen Volksfesten und Jahrmärkten in der Stadtgemeinde Bremen

Ergänzung der Festsetzung von kommunalen
Volksfesten und Jahrmärkten in der
Stadtgemeinde Bremen

Verkündungsdatum: 02.10.2019
Weser-Kurier vom 2. Oktober 2019

Ergänzung der Festsetzung von kommunalen Volksfesten und Jahrmärkten in der Stadtgemeinde Bremen für den Freimarkt 2019

Die Festsetzung von kommunalen Volksfesten und Jahrmärkten in der Stadtgemeinde Bremen vom 28. August 2019 wird gemäß § 69 Absatz 1 Gewerbeordnung wie folgt geändert:

Das Marktgebiet des Freimarktes nach der Nr. 1. d. der Festsetzung vom 28. August 2019 wird für den im Jahr 2019 stattfindenden Freimarkt um den Domshof (mit Ausnahme der für den Wochenmarkt beanspruchten Fläche) erweitert.

Bremen, den 09.09.2019, Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa


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