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Ergänzung der Festsetzung von kommunalen Volksfesten und Jahrmärkten in der Stadtgemeinde Bremen für den Freimarkt und den Bremer Weihnachtsmarkt

Veröffentlichungsdatum:05.10.2020 Inkrafttreten05.10.2020 Bezug (Rechtsnorm)GewO § 69
Zitiervorschlag: "Ergänzung der Festsetzung von kommunalen Volksfesten und Jahrmärkten in der Stadtgemeinde Bremen für den Freimarkt und den Bremer Weihnachtsmarkt"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Erlassdatum:05.10.2020
Fassung vom:05.10.2020
Gültig ab:05.10.2020
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 69 GewO
Ergänzung der Festsetzung von kommunalen Volksfesten und Jahrmärkten in der Stadtgemeinde Bremen für den Freimarkt und den Bremer Weihnachtsmarkt

Freie Hansestadt Bremen

Bremen, 05. Oktober 2020

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa


Ergänzung der Festsetzung von kommunalen Volksfesten und Jahrmärkten in
der Stadtgemeinde Bremen für den Freimarkt und den Bremer Weihnachtsmarkt.

Die Festsetzung von kommunalen Volksfesten und Jahrmärkten in der Stadtgemeinde Bremen vom 28. August 2018, zuletzt geändert am 02. Oktober 2019, wird gemäß § 69 Absatz 1 Gewerbeordnung wie folgt geändert:

Das Marktgebiet des Freimarktes nach der Nr. 1. d. der Festsetzung vom 28. August 2018 wird für den Bremer Freimarkt um den Domshof (mit Ausnahme der für den Wochenmarkt beanspruchten Fläche) erweitert.

Das Marktgebiet des Weihnachtsmarktes nach der Nr. 1. d. der Festsetzung vom 28. August 2018 wird für den Bremer Weihnachtsmarkt um die Flächen der Obernstraße und den Loriotplatz erweitert.

Im Auftrag
Wessel-Niepel


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