Erhebung von Geobasisdaten durch Liegenschaftsvermessungen
(FW LiegVerm)
Die Fachliche Weisung Liegenschaftsvermessung vom 1. März 2009 ist unter geänderter Bezeichnung neu gefasst worden.
Die Neuerungen beinhalten
- 1.
in Fortentwicklung der bisherigen Verwaltungsvorschrift - weitergehende Regelungen zum besonderen Verwaltungsverfahren,
- 2.
Bestimmungen, die aufgrund eines Fristenkatalogs die Verantwortung der Vermessungsbehörden verdeutlichen, zu einer zeitnahen Aktualisierung des Gebäudenachweises beizutragen,
- 3.
eine Berücksichtigung satellitengestützter Vermessungsverfahren,
- 4.
die zwischenzeitliche Einführung des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS),
- 5.
eine Klarstellung, dass Vermessungsbehörden zum Realakt der amtlichen Grenzauskunft befugt sind, und
- 6.
eine Ausgestaltung der fachgesetzlichen Regelung, die dazu ermächtigt, eine ungewisse Grenzsituation durch Grenzfeststellungsvertrag zu bereinigen.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fachliche Weisung Liegenschaftsvermessung vom 1. September 2001 (Brem.ABl. S. 574) in der Fassung vom 1. März 2009 (Brem.ABl. S. 268) außer Kraft.
Bremen, den 3. Juni 2019
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr