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Erhebung von Geobasisdaten durch Liegenschaftsvermessungen (FW LiegVerm)

Veröffentlichungsdatum:29.10.2020 Inkrafttreten30.10.2020
Fundstelle Brem.ABl. 2020, S. 1055
Zitiervorschlag: "Erhebung von Geobasisdaten durch Liegenschaftsvermessungen (FW LiegVerm) (Brem.ABl. 2020, S. 1055)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Erlassdatum:25.10.2020
Fassung vom:25.10.2020
Gültig ab:30.10.2020
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2020, 1055
Erhebung von Geobasisdaten durch Liegenschaftsvermessungen (FW LiegVerm)

Erhebung von Geobasisdaten durch Liegenschaftsvermessungen
(FW LiegVerm)

Vom 25. Oktober 2020

Die Fachliche Weisung Erhebung von Geobasisdaten durch Liegenschaftsvermessungen (FW LiegVerm) vom 3. Juni 2019 (Brem.ABl. S. 593) wird geändert:

Die Änderungen beinhalten im Wesentlichen

1.
den Bezug auf das Bremische Verwaltungsverfahrensgesetz sofern es an einer spezialgesetzlichen Regelung, z. B. im Vermessungs- und Katastergesetz, fehlt,
2.
eine Klarstellung, dass der Realakt Übertragung von Vermessungszahlen in die Örtlichkeit eine Vermessung im Sinne des § 2 Absatz 1 BremÖbVIG ist und
3.
redaktionelle Anpassungen und Aktualisierungen.

Die konsolidierte Fassung der FW LiegVerm ist einsehbar unter www.geo.bremen.de, siehe Fußzeile unter der Rubrik Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Die Änderungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Bremen, den 25. Oktober 2020

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau


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