Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 29.01.1970 bis 12.11.2007
Gemäß § 7 Absatz 2 des Ausführungsgesetzes zum Bundesjagdgesetz (Bremisches Jagdgesetz) vom 14. Juli 1953 werden innerhalb der Stadtgemeinde Bremerhaven die Wassereinzugsgebiete der Stadtwerke Bremerhaven in Wulsdorf und Leherheide mit den nachstehenden räumlichen Abgrenzungen zu befriedeten Bezirken erklärt:(1) Das Wassereinzugsgebiet Wulsdorf begrenzt vom Wulsdorfer Bahnhof, 350 m Daimlerstraße in nordwestlicher Richtung bis Einmündung Moorhöfe, 75 m Moorhöfe bis Einmündung Im Weddel, Im Weddel bis Einmündung Vieländer Weg, 200 m Vieländer Weg in nordöstlicher Richtung bis Einmündung Weg 83, Weg 83 in südlicher Richtung bis zur Bahnüberführung Lieth-Breden-Siedlung, nördlich der Bahnlinie Bremerhaven - Bremervörde in südwestlicher Richtung bis Wulsdorf Bahnhof.
(2) Das Wassereinzugsgebiet Leherheide beginnt 50 m nordöstlich der Brunnenstraße/Einmündung Debstedter Weg in nördlicher Richtung bis Einmündung Blumenauer Weg, Blumenauer Weg in nordöstlicher Richtung bis Einmündung Debstedter Weg, 350 m Debstedter Weg in südwestlicher Richtung bis Einmündung Am Gehölz, Am Gehölz in südöstlicher Richtung bis 175 m vor Einmündung in den Mecklenburger Weg, 175 m parallel des Mecklenburger Weges in südwestlicher Richtung bis Hakenweg, Hakenweg in nordwestlicher Richtung und westlicher Richtung nordöstlich der Bernhard-Lohmüller-Siedlung, Fuhrenweg bis Sportplatz Leherheide, östliche Begrenzung Sportplatz in nordwestlicher Richtung bis Debstedter Weg, 100 m Debstedter Weg in nordöstlicher Richtung. Gemäß § 6 des Bundesjagdgesetzes vom 29. November 1952 (BGBl. I S. 780) ruht in befriedeten Bezirken die Jagd. Eine beschränkte Ausübung kann im Einzelfall von der Unteren Jagdbehörde gestattet werden.Der Senator für Wirtschaft und Außenhandel
- Landesjagdbehörde -
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