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  • Erlass der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zur Möglichkeit des Absolvierens der Externenprüfung zur Erreichung des Abschlusses als Pflegefachhelferin oder Pflegefachhelfer für berufserfahrene Pflegehelferinnen und Pflegehelfer

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