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die Schnittstelle darzustellen zwischen den Gesundheitsämtern und dem Robert Koch-Institut im Rahmen von Anfragen, des Schnellwarnsystems, von Software-updates u. a.,
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die wöchentlich gemeldeten Datensätze aus den Gesundheitsämtern zusammenzuführen,
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Änderungs- und Ergänzungsmeldungen zu bearbeiten,
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Recherchen zu einzelnen Meldungen durchzuführen,
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die Angaben auf Plausibilität zu prüfen,
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die Aggregation des minimalen Datensatzes durchzuführen,
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den minimalen Datensatz an das Robert Koch-Institut zu versenden,
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eine jährliche Auswertung der nicht personenbezogenen Daten für die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz und das Statistische Landesamt vorzunehmen,
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eine nicht personenbezogene Basisdatenbank über den gesamten Erfassungszeitraum anzulegen und zu pflegen,
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regelmäßige Qualitätsprüfungen der eingereichten Daten vorzunehmen, diese aufzubereiten, auszuwerten und gegebenenfalls auf Landesebene zu veröffentlichen,
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an Telefonschaltkonferenzen der Länder sowie an Bund-Länder-Sitzungen mit dem Robert Koch-Institut teilzunehmen und die Gesundheitsämter im Land Bremen über die wesentlichen Ergebnisse zu informieren,
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die Gesundheitsämter im Land Bremen über alle bekanntwerdenden relevanten länderübergreifenden Infektionsereignisse zu informieren, einschließlich gesundheitlicher Notlagen von internationaler Tragweite, und diesbezügliche Informationen des Robert Koch-Instituts an die Gesundheitsämter im Land Bremen weiter zu leiten,
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die Gesundheitsämter im Land Bremen bei Fragen zum Fachanwendungsprogramm des Robert Koch-Instituts für die Meldung von Infektionskrankheiten zu unterstützen,
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den Gesundheitsämtern im Land Bremen Arbeitshilfen für die Bearbeitung von meldepflichtigen Erkrankungen zur Verfügung zu stellen,
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die Senatorin für Wissenschaft Gesundheit und Verbraucherschutz bei Anfragen, z. B. der Bremischen Bürgerschaft, der Deputation für Gesundheit oder der Presse im Bereich des Infektionsschutzes zu unterstützen.